Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 - 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027 stattfinden.
In Anwendung der Bestimmungen in der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens 21. Oktober 2026 beim Gemeinderat Mönchaltorf einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörig keit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Ruf name, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurück ziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Urnenwahl wird mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Es können jedoch bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang bei der Gemeinderatskanzlei gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihen folge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
11. September 2026 Gemeinderat Mönchaltorf
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| Amtliche Publikation_Anordnung Erneuerungswahlen Friedensrichteramt_2026.09.11 (PDF, 408 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation_Anordnung Erneuerungswahlen Friedensrichteramt_2026.09.11 |
| Formular Wahlvorschlag Erneuerungswahlen Friedensrichteramt_2027 (PDF, 622 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Erneuerungswahlen Friedensrichteramt_2027 |